Online Musterbriefe: FAQs zu Konsumentenschutz-Themen
Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Information und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserem neuen Musterbriefe-Service. Zudem informieren wir Sie über Themen wie Konsumentenschutz, Gewährleistung oder wie lange Sie Zeit für eine Reklamation haben. Wir hoffen, damit Ihre offenen Fragen zu beantworten. Sollten wir das einmal nicht schaffen und Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Experten und Expertinnen des VKI.
Wie schreibe ich einen Beschwerdebrief richtig? – Mit den OnlineFordern Musterbriefen
Was ist der Onlinefordern-Service?
Wie funktioniert OnlineFordern im Detail?
Reicht es rechtlich, wenn ich meinen Beschwerdebrief per E-Mail versende?
Je nachdem. Das österreichische Recht sieht grundsätzlich Formfreiheit für Rechtsgeschäfte vor, so dass Verträge theoretisch auch mündlich wirksam zustande kommen können. Das heißt, dass auch Erklärungen von Ihnen, wenn sie reklamieren oder den Vertrag beenden wollen, eben keine besondere Form brauchen.
Manchmal gibt es aber doch Formvorschriften für Rechtsgeschäfte, etwa in den folgenden Fällen:
- Es gibt gesetzliche Formvorschriften für bestimmte Situationen wie Bürgschaftserklärungen oder Schenkungen. Das sind aber in der Regel Sonderfälle, die auf dieser Webseite nicht behandelt werden.
- Dann gibt es die sogenannte gewillkürte d.h. vereinbarte Formvorschrift: Die Vertragspartner können vereinbaren, dass Erklärungen eine gewisse rechtliche Form erfüllen müssen, wie zum Beispiel die Schriftlichkeit. Das bedeutet, dass Sie sie eigenhändig auf Papier, gescannt oder mit einerqualifizierten elektronischen Signatur unterschreiben müssen und nicht einfach eine E-Mail versenden können.
- In Unternehmens-AGB findet man oft die Regelung, dass Konsumentinnen oder Konsumenten Erklärungen schriftlich abgeben müssen. Das ist meistens zulässig, es sei denn, der Gesetzgeber hat wie beim Rücktrittsrecht nach FAGG ausdrücklich die Formfreiheit geregelt. Ihren Rücktritt vom Online-Kaufvertrag dürfen sie daher formlos, zum Beispiel per E-Mail, erklären.
Muss ich formell unterschriebene Dokumente ausdrucken und per Post schicken, damit sie rechtswirksam sind?
Warum muss ich mich bei OnlineFordern registrieren, um den Service zu nutzen?
Indem Sie sich registrieren, haben Sie einen Überblick über Ihre Forderungsschreiben und können rasch weitere Briefe erstellen. Sollte das Unternehmen nicht fristgerecht reagieren, können Sie Ihr Schreiben noch einmal versenden. Außerdem haben Sie in Ihrem Konto alle Dokumente auf einen Blick zur Verfügung, sollten doch einmal weitere rechtliche Schritte notwendig sein.
Wenn Sie sich nicht registrieren wollen, können Sie wie gewohnt die VKI-Musterbriefe im Word-Format verwenden. Falls Sie sich schon registriert haben und unseren Service nicht mehr nutzen wollen, können Sie natürlich jederzeit im Rahmen der DSGVO die Löschung Ihrer Daten beantragen.
Muss ich für die Nutzung des OnlineFordern-Service etwas zahlen?
Was ist, wenn das Unternehmen nicht auf mein Schreiben reagiert?
Was sind Schlichtungsstellen?
Was ist der OnlineFordern Chatbot?
Wie lange kann man reklamieren?
Konsumenten und Konsumentinnen müssen innerhalb einer bestimmten Frist Ihre Rechte geltend machen. Es gibt Unterschiede, wie lange Sie bestimmte Reklamationen machen dürfen. Das bedeutet, dass Sie innerhalb des jeweiligen Zeitraums Klage erheben müssen, um die Frist zu wahren.
- Bei beweglichen Sachen sowie bei Dienstleistungen an beweglichen Sachen beträgt die Frist für eine Reklamation 2 Jahre ab Übergabe bzw. ab Fertigstellung.
- Bei unbeweglichen Sachen sowie bei Dienstleistungen an unbeweglichen Sachen können Sie 3 Jahre ab Übergabe bzw. ab Fertigstellung reklamieren.
- Bei Gebrauchtwaren ist eine Einschränkung der Reklamationsfrist auf 1 Jahr möglich, allerdings nur dann, wenn dies vertraglich ausgehandelt wurde.
Was versteht man unter Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist der gesetzlich geregelte Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer auf Lieferung einwandfreier Ware: Wenn Sie etwas kaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, muss die Ware mangelfrei sein bzw. die Dienstleistung ordnungsgemäß erbracht werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Ihr Vertragspartner oder Ihre Vertragspartnerin, auch Übergeberin oder Übergeber genannt, dafür einstehen – Sie müssen also Gewähr leisten. Ihr Gewährleistungsanspruch kann nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
Die Gewährleistung gilt auch, wenn der Übergeber oder die Übergeberin den Mangel weder verschuldet noch verursacht haben. Bei der Gewährleistung haftet die Übergeberin oder der Übergeber für Mängel, welche bereits zum Zeitpunkt der Übergabe oder Lieferung vorliegen. Das gilt auch dann, wenn sich dieser Mangel erst später zeigt. Allerdings wird nur für die Sache selbst gehaftet und nicht für Folgeschäden. Weiterführende Informationen zum Thema Gewährleistung finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.